1. Die Riester-Rente
Die "Riester-Rente" ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Sie wird vom Staat gefördert. Sie ist keine zusätzliche Alters-
vorsorge. Sie stopft die Löcher, die durch die "Rentenreformen" entstanden sind.
Die "Riester-Rente" ist vor allem für folgende Personen geeignet:
- Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, vor allem für:
- Familien mit Kindern
- Geringverdiener
- Beamte
- Ehegatten von Förderberechtigten
Die Vorteile der Riester-Rente auf einen Blick:
- Staatliche Zulage (maximal: 154 € / 308 €).
- Kinderzulage (185 € pro Kind).
Für Kinder, die ab 2008 geboren sind: 300 €
- Sonderausgaben-Abzug in der Steuererklärung.
- Lebenslange monatliche Rentenzahlung.
- Kein Verlust der eingezahlten Beiträge.
- "Hartz-IV-sicher".
- Einschluß von Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung möglich.
Damit man Zulagen der Riesterrente erhält, muß man mindestens 60 € im Jahr sparen.
2. Die Basisrente (Rürup-Rente)
Die Basisrente ist für folgende Personen geeignet:
- gutverdienende ältere Selbständige
- ältere Freiberufler.
- Selbständige mittleren Alters (wegen der
zahlreichen Steuervorteile)
Die Vorteile der Basisrente auf einen Blick:
- Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften über die Verteilung der Beitragszahlungen auf die einzelnen Jahre (auch Einmalbeiträge sind möglich).
- Bei Arbeitslosigkeit erfolgt keine Anrechnung als Vermögen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung ("Hartz-IV-fest").
- Die gezahlten Beiträge sind vor Zugriffen von Gläubigern genau so sicher wie Einzahlungen in
die gesetzliche Rentenversicherung ("Insolvenzgeschützt").
3. Zusammenfassung:
Welche Durchführungsform eignet sich für wen ?
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Riesterrente |
Basisrente |
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| Berufsstarter und junger Single |
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| junges Paar ohne Kinder |
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| Familie mit Kindern |
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| Besserverdiener |
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| Selbständiger |
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| Freiberufler |
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| Selbständiger vor Rentenbeginn |
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Erklärung:

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